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EuGH vom 18.07.2007, Rs- 182/06
 
Artikel 39 EG ist dahin auszulegen, dass die Verluste aus der Vermietung einer nicht selbstgenutzten Immobilie, die in einem anderen Mitgliedsstaat belegen ist, bei der Bestimmung der Einkünfte berücksichtigt werden.
 

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