Gerichtliche Zuständigkeit, anwendbares Recht, Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen
• Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen.
• Verordnung (EG) Nr. 805/2004 zur Anerkennung und Vollstreckung im europäischen Ausland
Wissenswertes über Anerkennung und Vollstreckung im europäischen Ausland finden Sie hier.
• Verordung (EG) Nr. 861/2007 zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen
Zusammenfassug hier
• Verordnung (EG) Nr. 864/2007 über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (ROM II), gilt ab 11.01.2009.
• Verordnung Nr. 593/2008 (ROM 1 VO) über vertragliche Schuldverhältnisse, gilt seit 24.07.2008. Der oberste Grundsatz ist nach wie vor die Freiheit der Parteien, das anwendbare Recht frei zu wählen. Ausnahmen hiervon gibt es vor allem für Verbraucherverträge.
• Verordnung Nr. 1896/2006 Europäisches Mahnverfahren
• Verordnung Nr. 593/2008 (ROM 1 VO) ROM I ist auf vertragliche Schuldverhältnisse bei Sachverhalten anwendbar, die eine Verbindung zum Recht verschiedener Staaten aufweisen, auch wenn es sich um das Recht eines Nichtvertragsstaates handelt.